Sexarbeit in Deutschland: Legal bedeutet nicht befreit
Deutschland bezeichnet sich gern als fortschrittlich, wenn es um Sexarbeit geht. Die Schlagzeile lautet: legal, reguliert, normalisiert. Ein Land, das angeblich alles richtig gemacht hat. Doch bei genauerem Hinsehen – jenseits der Politik, jenseits des politischen Selbstlobs – offenbart sich ein System, das weniger auf Befreiung als vielmehr auf Kontrolle im Gewand des Schutzes abzielt. Zwar ist Sexarbeit hier seit 2002 legal. Das Prostitutionsgesetz sollte Sexarbeit als Arbeit anerkennen, sie aus dem Schatten holen und ihr einen Raum geben, in dem Rechte, Verträge und soziale Absicherung möglich sind. Auf dem Papier ist diese Änderung wichtig. Sie definierte Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – nicht als Opfer, nicht als Kriminelle – und dieser Unterschied ist nicht unerheblich. Doch Legalität ist nicht gleich Autonomie. Und schon gar nicht gleich Sicherheit. 2017 verschärfte der deutsche Staat mit dem Prostituiertenschutzgesetz seine Kontrollen und führte die Registrierungspflicht, Gesundheitsuntersuchungen und verstärkte Überwachung von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern sowie deren Arbeitsplätzen ein. Die Rhetorik war vorhersehbar: Sicherheit, Schutz, Ordnung. Aber viele Sexarbeiterinnen – und Organisationen wie der Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen – haben …


